Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1952
BGH Entscheidung vom 27.06.1952 – 2 StR 353/52
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
u öl hecht erltnnte
Im üamen des Volkes
In der v»trafsache gegen
den irbeiter .ierl-ıeinz U ip zus Me, cohoren am GREEEEEEn ' 922 ir. Tre,
wegen schwcren Rückiz1l1ciebstanls
hat ler 2. itrafsenst des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 27. Juni 1952, en der teilrenonmen hriben:
Seurtsprösident Dr. «ogricke als Vorsitzcuder, Bundesrichler Dr. Zotterweich Sundesrichter \verucr . vuudesriehter Lr. Sauer . u Buncesrichter ır. lulwig u
als beisitzende z.ichter, .
Erster Uteatoanvalt ie "
FEABIHE, als Vertreter der Bundcprin.sltechrft,
“N ng ustizengestellter RE .
Fe als Lrkunacebeemter der Geschi’ftestelle, „uf dic „evision Ges anseklagteu \ird das Urteil Ges LenGcerichts in Zöln vom 28. L.oveupcr 1951 im Strat-
austyvuch mit den ihm zu Lrunde licegenien Teststellungen !ufgehoben. - . vo . ER. PRr In ciesen Umfenge virü die Lache zur neuen Verhandlung .
‚ und Tntecheicung, such über Gie „osien des „echtemittels, an üns Lerägericht zurückverviesen. Im übrigen wird die ılevision verworfen.
Von Rechts wegen
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. ei Die VÜtrafksmmer het den ı.ngeklagten . egen „eueiuschaft- er lichen sch«eren Lückfrlläicebstahls verurteilt. seine evi- n sion rügt Verletzung des sachlichen hechts. er Die Vorurteilun: wegen eincs gemeinschaftlichen schweren Ziebstehls zeig, keinen TachtslTehler. „ıTüullt ict jedoch der sh Trtbestand ces § 243 Lbs 1 ur 2 StGB, nicht dor des § 243 vu As 1 ir 3 StGD. ER: Dageren ist Cie Ann: hm eines Klckfells rechtlich tehler- ‚uM ne. .üchfoell sotzt voraus, Gass der "üter nach velisstens teilweicor Vurbü zung oder teilweisen -rlecs einer »„trafe wesen einer zur „Ücifallbegrünäung Zeeigneten Tat neuer-Ginzs eine ferce.iige 'Icnüluns beganger und ı.uclı die hiefür erlittene »treic weni, r,eno teilweise verbüsst hat ocer sie ihm teilweise srlaccon ist (§§ 244, 245 GtGD). :uch den Teststellun, eu ict die jetzice Wat in der .rcht zum 5.duni 1951 begens en; slso vor cer Yerurtcilung am Seduni 1951 durch.das end. sricht .iöla \ozer der im ai 1950 begengenen Hehlerei. | ‚ schnicet __üelkTall aus, Tsl1s nicht Srühere Verurteilun- N: Sn forliegen, die einen solchen begründen künnen. "ies kann
‚gem Urleil bishor nicht cninommen werden. et
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