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BGH Entscheidung vom 08.11.1951 – 4 StR 572/51

4. Strafsenat

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572/51 5 48

2290 087

Im samen des Volkes

a 8

In der Strafsache

gegen die Ehefrau Auguste W , geborene in EEE, XKrs. ‚ geboren am

1907 in u - =

wegen Abtreibung

hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 8. November 1951, an der teilgenommen haben: “ Senatspräsident Dr. Groß als Vorsitzender, Bundesrichter Krumme Bundesrichter Dr. Hörchner "Bundesrichter Dr. Hülle Bundesrichter Dr. Augustin als beisitzende Richter, Oberstaatsenwalt zn als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellter iD | - als Urkundsbeanmter der Geschäftsstelle, u ‚für Recht erkannt: . - ZZ Br

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Auf die Revision der Angeklagten wird FH 2 Urteil des Landgerichts in Bückeburg vom .: - 22. Hai 1951 aufgehoben, soweit si en. Fällen Gertrud Kenny St

und Gerda $ verurteilt worden ist. In diesem Umfange wird das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt. :

‚Auch die Gesamtstrafe wird aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Ent scheidung über 'eine neue Gesamtstrafe sowie :: über die übrigen Kosten des liechtsmittels an.

das Landgericht zurückverwiesen - Im übrigen wird die Revision verworfen. :

Von Rechts wegen

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Gründe§

Die Angeklagte ist wegen vollendeter Abtreibung . in fünf Fällen und wegen einer versuchten Abtreibung zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr verurteilt worden. Ihre Revision ficht das Urteil in vollem Umfange an und rügt Verletzung des sachlichen Rechts, insbesondere die jichtanwenduhg des Straffreiheitsgesetzes vom .31. Dezember 1949. Das“ Rechtsmittel hat jedoch nur Yteilweise Erfolg.

Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht in den Fällen FOEED;, SHE, <EEED, HeREBn: 10 je sine vollendete Abtreibung angenommen ($. 218 Abs 3 StGB).

- Die ‚Angeklagte hatte in diesen Fällen mit einer üetall- = spritze den schwangeren Frauen Seifenlauge in die Scheide gespritzt, worauf in kurzer Zeit die Leibesfrucht abging. In den drei letztgenannten Fällen hatte sie weitere Wittel angewendet (heisse Bäder, Umschläge auf den Leib, starken Bohnenkaffee), um den Abgang der Frucht zu beschleunigen. Im Falle SC var sie bei der Vornahme der Abtreibungshandlungen der Überzeugung, dass eine Schwangerschaft vorliege. Der lachweis für ihr Bestehen konnte: jedoch nicht zweifelsfrei erbracht wer- ‚den. Die Annahme einer versuchten ‚Abtreibung begegnet keinen Bedenken.

Dagegen beruht die Nichtanwendung des Straffreiheitsgetzes vom 31. Dezember 1949 auf kechtsirrtum. Die beiden ersten Abtreibungen (Fälle Hl und StB) wurden in den Jahren 1945 und 1948 begangen,

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der Versuch (Fall SW) im sommer 1948 unter-

‚ nommen. Für diese Straftaten hat das Lendgericht Einzelstrafen von 6 Wochen, 3 Konaten und 6 Wochen Gefängnis verhängt. Da diese zusemmen 6 lionate Gefängnis nicht erreichen, steht ausser Zweifel, dass eine aus ihnen gebildete Cesamtstrafe 6 lionate Ge- .

. fängnis nicht übersteigen konnte. Dann aber hätte das Landgericht insoweit das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einstellen müssen, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass sich die Angeklagte nach dem 14. September 1949 weitere Abtreibungen hat zu schulden kommen lassen (§§ 2 Abs 1; 3; 4 Abs 1 und 4 StiG). Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts findet, wie der Senat wiederholt entschie-

‘ den hat, im Gesetz keine Stütze. Tine Verwirkung der Vergünstigung durch neue nach dem Stichtage begangene Straftaten kommt nur gegenüber dem bedingten Streferlass des § 2 Abs 2 St?G, nicht aber

gegenüber dem unbedingten des § 2. Abs ı SIEG in

Betracht. rn

Das Verfahren ist. daher in 'aiesen Umfange vom Revisionsgericht eingestellt. worden. ‚Danitgentfällt die. Gesamtstrafe. Das Landgericht wird in der neu.

j en Verhandlung aus. den bereits erkännten Einzel- er .. strafen für die drei letzten, rechtsirrtunsfrei testgestellten Abtreibungen - Fälle C@, 0 _ VITag

und Lei - eine neue Gesamtstrafe zu bilden und - über die Kosten des Verfahrens einschliesslich der .

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des Rechtsmittels zu entscheiden haben, soweit nicht

’ das Verfahren eingestellt worden ist. Die weitergehen-

' de Revision der Angeklagten muss dagegen verworfen werden.

Groß Krumme Dr. llörchner Dr. Hülle Dr. Augustin

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