Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951
BGH Urteil vom 19.10.1951 – 2 StR 465/51
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2507 0°C
Im Namen, des_Velkes k In der Strafsache gegen
die Verwaltungsangestellte irika Erna Else M EEEEp ‚geb. CE, geboren am ED 1905 in DEEEEEEEED Kreis Ju / CHE, Yohnhaft ir CE, TEE Strasse @,
wegen schwerer Amtsunterschlagung
hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 19. Oktober 1951, an der teilgenommen habens
Senatspräsident Dr. koericke
als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr. Dotterweich
Bundesrichter lHienneka
Bundesrichter Werner
Bundesrichter Dr. Sauer als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, .. 4
für Recht erkannt:
.
P2 x .
x * u en Ar DEREN LTE -
Die evision der Angeklagten gegen das Urteil des Tandgerichts in Lübeck vom 15. kai 1951 wird verworfen.
Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen
RL mr
PER 29 Pi
tm . s a “x “ ur on ps
m un.
& ... %s . PEN SR ce Dr Ali » en
EP SIR:
BE
- 2.
@ründes
Die Angeklagte eignete sich in der Zeit von Anfang 1949 bis Anfang Januar 1951 als Verwaltungsangestellte bei dem Städt. Krankenhaus in CE von den Geldern, die sie einnahm, fortlaufend Beträge in der Gesamthöhe von über 4000 DM an und verwendete sie für sich. Zur Verdeckung ihrer .Unterschlagungen machte sie u.a. in der von ihr zu.führenden Hebeliste in 4 Fällen unrichtige Einträge.
Das Landgericht in Lübeck hat die Angeklagte mit Urteil vom 15. Mai 1951 unter Freisprechung im übrigen wegen schwerer Amtsunterschlagung zu einer Gefängnisstrafe von 7 Monaten verurteilt. Mit ihrer Revision rügt die Angeklagte Verletzung des sachlichen Rechts,
in een
da das Urteil zu Unrecht die Erschwerungsgründe des Br § 351 StGB angenommen habe. Die Revision ist unbegrlin- j det o Y x ’ er ch \ a
Die Hebeliste war von der Angeklagten auf dienst- 2
r ve re
liche Anweisung der Stadtverwaltung zu führen. Sie enthielt neben der laufenden Nummer für jede Eintragung, ‚den Namen und die Anschrift des Zahlungspflich- ‚tigen, ‘den geschuldeten Gesamtrechnungsbetrag und wei- “tere Spalten für die einzelnen Zahlungen, die der Zahlungspflichtige auf den Rechnungsbetrag leistete. Die Angeklagte hatte in die Liste nur die Zahlungspflichtigen und die zu zahlenden Rechnungsbeträge einzutragen. Die bezahlten und von ihr eingenommenen Gelder hatte sie an die Stadtkasse abzuführen, die dann die Zahlungen ihrerseits in der Hebeliste vermerkte.
- 3 -
- 3.
> . N°
ir Der von der Angeklagten vorzunebmende Eintrag 4 “ kann nicht, wie die Revision vorbringt, für sich alka lein betrachtet werden; er steht im engsten Zusam-
FR menhang mit dem Eintrag der Stadtkasse, Beide zusam-Kr. men lassen erst die Bedeutung und die Zweckbestim-
x mung der Hebeliste erkennen. Der Eintrag der Ange-
# klagten zeigte, welche Forderungen die Stadt auf
Grund ihrer Leistungen stellte und welche Einnahmen sie zu erwarten hatte. Der Eintrag der Amtskasse
NE
E
rn,
.ren “
x liess die Zahlungen der Schuldner ersehen. Bei ord- & nungsgemässer richtiger Führung ermöglichten beide
Einträge zusammen der Stadtverwaltung die Feststellung, auf welche Zahlungen sie insgesamt rechnen konnte, wieviel hievon schon in die Amtskasse geflossen war und wieviel noch ausstand. Die Hebeliste hatte demnach die Zweckbestimmung, ‘der Eintragung Br. und Kontrolle der Einnahmen zu dienen, um der Städt. SE Behörde die Übersicht darüber zu geben (RGSt 74,
. 173). Die Angeklagte hat dadurch, dass sie niedrigere Beträge, als die Patienten schuldeten, eintrug,
EEE
#, vs. RI
RR’; re 8. REN .
u die Hebeliste unrichtig geführt. Der unrichtige Ein- ‘ Be trag machte es ‚unmöglich, dass die Behörde die wirkr lich geschuldeten ‘Summen und damit die Einnahmen ere sehen. und! kontrollieren konnte. Das Landgericht hat 4 daher zu Recht die Voraussetzungen des § 351 StGB
yuih 2%)
als, ‚gegehen erachtet.
DR , v. Phäiise > j FE Se RER. Zar > & , IR KAT.
A - Das Urteil lässt auch sonst im Schuld- wie im Strafausspruch keinen Rechtsirrtum erkennen.
Dr. Moericke Dr. Dotterweich Henneka . Werner Dr. Sauer
“> ..
were, PRIS ER ERIE 2
x Ya,ng$ ga ma
Sun
* v os ” x
en x ne tEn
um
y ” um we he
en te ee te
ne
ERE EIEREENT
Pi = EZ