Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1951
BGH Entscheidung vom 20.07.1951 – 4 StR 860/51
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
A StR _860,51
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den Gesch ‚ftsführer Heinrich Ignatz RB zus Lim
wegen Betrugs
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at der A, Straisenat des Bundesgerichtshofs in der
Sitzung vom 24, April 195°; an der teilgenommen haben:
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Senatspräsident Dr. Groß als Vorsitzender; rn Bundesrichter Krumne Bündesrichter Dr, Engels Bundesrichter Dr, Hülle Bun esrichter Dr, Augustin als beisit zende "Richter, | Ers‘ ver Sta ‚atsanwalt U = = als Verti reter der Bundesanwaltsce chaft, | Justizanges tellter EEE Bu a u “als Urkunäsbeanter der Geschäftsstelle,. .
für Recht era Ar ERSTE er Die Revision des Angeklagte n Heinz Pich Ignatz
Ruhl gegen, ‚das Urteil des Lar ndgerichts 4a Hage en vom 20. Juli 1951 wird \ verworfen. . Ä Der Angeklagte hat die Kos ten des Rechts- | ! | mittels zu tragen. en 5 Ei Von Rechts wegen " „2. i
Mitangeklägte: m a2 ıın gezogen ee ann
Die Wechsel wurden, a der SParz. und. Dar-
lehenskasse in Ten vorgelegt und auf dem Konto
des Ta zutses Aheiäven. Wi Tr. die ersten. zwei oder drei Wechs el wurden eingelöst, die übrigen t seils ‚ver spä ätet und ‚nur nit Peilbeträgen, teils überha upi.n iicht, re Diese Wechsel wurden ‚am Fölligkeitstage, durch nes. Hi
Vechsel ‚aus "die=-:
echsel ersetzt. ‚Für sie en. hat, die, Spar-
ser Reihe mit einen Betr ge von 24 500.
kasse Zehlun ng. nicht
500 Dt Gelästrafe verurteilt. Die, Revi sion. des es.
‚klagten erhebt, die Bachbe chuerde, sie. ‚ist nicht dem.
Bussere,
die in n Bezug.
wollte ‚aber das dass auch der
Tanägericht nur zum Ausdruck.
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Beschn jerdeführer durch. Vorspieg
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sich im vorliegend
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bewusst gewesen, dass der Beschwerdeführer mit dem ihn un-
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ht im einzelnen die Tatsachen an,
atbestandsm ıerkmale des fortgesetzten c
der Wechsel in der Ren
Vorstellung hervorriet,. er wolle una könne erforder-
lichenfalls mit s | 1ö; i
Wechsel sinstehen. Der Rinwand der Revision, kein
YWezhselschuldner sei verpflichtet, seine Leistungs-
fähigkeit zu offenbaren, geht fehl; denn e alle nicht um ein Verschvweigen
einer Vermögensl it, sondern um ein Vortäuschen
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ieX einer Zahlungswill: it und Zahlungsfähigkeit, also, um eine aktive Täu schungshandlung, Der Angek rlagte hat mit der Annahme der Wechsel seine Zahlungswilligkeit und Zahlung ssfähigkeit zu bestimmten ‚Zehlungsterminen
erklärt, demnach durch schlüssige, Handlungen. und nicht
nur durch Verschweig ven einen Irrtum bei der | Rendantin
hervorgerufen, Für diese Auffassung des Tandgerichts spricht auch der Um stand, dass sich. die Wechselannehmen auf die Zeitspa nne eines Jahres erstreckten und eine Summe von über 1i2 000 Du erreichten. Die Behauptung
der Revision, der Angeklagte RM habe im Frühjahr 950
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den Beamten der Filiale der Lanrdeszentralbank in Dan WEN =:2:ire Vermögensverhältnisse richtig geschildert ist unbeachtlich, da es allein auf die Unterrichtung
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der Rendantin der Sparka
lich einer Auseinahde rsetzung nit EB in 1950 vom Angeklagten übe Ss i geklärt worden ist, ergibt zich aus den Urteilsgründen
nicht,
Die durch unwshre Erk lärungen des 1) noch ver stärkte irrige Vorstellung der Rendantin, der Angek 1a8- te sei willens und in de r Lage, ‚für die Einiösung der Vechsel eiı zustehen, var für sie mitbestimnend safür, dass sie Hann la aufend Kre dite gewähr tes. ‚Damit ist die Ursöchlichkei t der Nsuschungs shandlungen des Beschwerdeführers für die Vermög ensverfügungen der Sparkasse dargetan, Die Rendentin hatte zwar späterhin, etwa seit 16, Mai 1950 Bedenken, ob der gegebene Kredit abgedeckt werde. Zu dieser Zeit war aber bereits eine Vermögens gefährdung der Spar kasse eingetreten, Au äle von der Revision aufgeworf? ene Frage, ob der Angeklagte die Kontrollorgane der Sparkasse habe täuschen wollen, braucht nicht‘ eing gegangen zu werden, weil die Täuschung der R Rendantin irrtunsfrei nachgewies sen Ist.
Da die nicht eingel sten i jechsel dur ch Prölon-
gationswechsel ersetzt
schulä sonach immer hinausgesch oben wurde, hat die u Sparkasse "zunächst und noch: heute für Bargela; . das ie zur Verfügung gestellt hat, lediglich Forderungen ingetauscht, die teils wirtschaftlich wertlos sind,
Irden, sie Zahlung der Wechsel |
‚schrift verlangt wurde, nicht auf die Unterschrift ‚als BER
‚solche Wert legte, sondern auf die einer zehlungswilligen und zahlungsfähigen Person, dass diese Stelle Such aus der Tatsache, dass der Tec chsel acceptiert wir-
ils erst unter Überwindung tatsächlicher und rechtcher Schwierigk eiten verwirklicht werden können, ohne rden kann, ob und inwieweit sie
3e e Eefriedigung der Forderungen der Sparkasse führen werden", Te
rmögensschaden der Sparkasse in Tora c
nach den Urteilsfestst ellungen be eirug die Vechselkreditschuld des oa am 31. Dezember 1949 bereits 52 000 Di. Dieser Betrag konnte zwar bis zum 15. Juli 1950 auf i8 000 DU abgetragen werden, erhöhte sich aber bis zum September 1950 wieder auf 24 500: Di. Die Hereinnahme der letzten ‚neun Wechsel diente nach gen } Vefeils: srunden RBur Gem miSSlungenen Versuch, die erlitsene Einbussen auUSZUug leichen und einen Schaden der Soar-Kasse zu verhindern, Daraus ergibt, sich, dass die im rirauen auf die Leis sungs fihigkeit des Beschwerdeührers bewilligte Kreditgewährung zu einer "erhebchen" Yermögensgefähräung der ‚Sparkasse geführt nat,
Auch die innere Tatseite ist susreichend garg eiest, lt
Das Landgericht stel fest, ‚dass der Beschwerdeführer
bewusst über seine, Zahlungswillig skeit und Zehlungsrähigkeit getäuscht hat. Wenn. es dabei ausführt, der Ange- ; klagte "müsse sich dürchaus darüber im klaren gewesen sein, dass diejenig ;e Stelle, derentuegen seine Unter-
de; ‚den Schluss ziehen würde, er wolle und könne den ;
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6... Vechsel erforderlichenfalls zus nlösen", so wollte das Landgericht, wie der Urteilszus aumenhang. erzibt, gaamit feststellen, i
I das Unterzeichnen der Wechsel und deren Weitergabe getSuscht habe, nicht äurchdringen. Der Angeklagte allerdings geglaubt, die Wechsel würden von Hg fristgemäss eingelöst werden, weil er BU als wohlhabenden liann angesehen hatte, Er ist such nie darüber unterrichtet worden, dass Wechsel nicht eingelöst, vielmehr immer wieder pr rol ongiert wurden, ‚Diese Umstände schliessen aber denkges setzlich nicht aus dass sich de r Beschwerdeführer bewusst war, dass er mit seiner kechse elunterzeichnung die, Sparkasse über seine 'Zehlungswilli iskeit und aehtunges nt skeit, t8 suschte. Er "Wüsste, dass er aus de r wechselanna ‚nme 0 ohne Rücksicht ‚darauf, dass ii \ ihm gegenüber sich zur Binlösung
aller Wechsel verpfli chtet hatte, hafte. \as die Revi-
sion‘ gegen älese Deststellungen. ‚ges. ‚Landgerichts vor-.
trägt, bedeutet im. Kern‘ ist auf. das dem
Revisionsgericht versch! ie her. unbeachtlichz sie.
"and ist dal „gemachten, Bemerkung des,
lichen Beweisy
kann auch aus der ‚zu‘H
Beschwerdeführers, "Einkommen, nicht herleiten, der Beschi terdeführer habe
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angenommen, er habe damit ‚die. Rendantin über seine Vermögenslosigkeit. unterrichtet, "Im übrigen war im
Zeitpunkt dieses Gespräches - äre/hprt 1950 - die
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er habe ausser seiner, ‚Provision kein
auch Henneke nicht würde za
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hrdung der Sparkasse bereit
Vermnögensgei so dass eine nunmehrige Auf ÜX18 Erung der Rendantin über die Zahlungsunfähigkeit des Angeklagten für die strafrechtliche Beurteilung seines vora ufgehenden Verhaltens
ohne Bedeutung gewesen wäre,
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za Un i Pehlschiuss.. wenn das vandgericht € ausführ “ "der Ange-
klagte habe von Anfang an n
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si er nicht zahlen könne und dass aus dj ahl
bewusst mit in Ken genchnen", Es widerspricht nicht ter Leah serfah In e: =. Ger bLebenserfahrung dass s e ;
ic vermögensloser Kauf mann tro tz der Srkenntnis, dass er te c
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‚enommene Vechsel har
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Wechsels entschliassen kann, ‚weil er kein Risiko auf 17
h nimmt. Nach der Üverzsigun ung des Landgeri chts hätte
5 der Beschwerdeführer keinen Wechsel unters schrieben, wenn er eigenes Vermögen dadurch aufs Spiel. gesetzt hätie, Er rechnete- gamit, dass die Sparkasse Schaden. erleiden
könne und nahm diese Möglichkeit, in seinen Willen auf,
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reicht insoweit Fü är don
Bedingtes
inneren Tatb estand.
der Revision, be im &lauben an Be.
Zusicherungen & nie mit, einer SchEdisung der Sparkasss ; gerechnet, widers pricht gen Veteils-
feststellungen,
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Das Landgericht st tellt ferner fest, dass der Angeder Absi cht. gehandelt hat, TB einen
Kredit zu versc ha ‚fen, den, er. - was der Beschwerd
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führer wusste - ohn e eshselaccepte nie erhalten hät!
rgeblich sucht die Revision darzutun, der Angeklagte
ve sei sich nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um i
nen rechtsvi drigen Vermögensvorteil gehandelt f
e a Er hat reilich hins ichtlich des Vermögensnachteils de
Sparkasse nur bedingten Vorsatz a Den entspricht
as, dass er auch nur bedingt ı einen rechts sylärigen Vernögensvorteil des um : vechnete. Für der inneren es abe bedingter Vorsatz
3 d t eines Vermögensvorils aus (RGS4 55, 257, Bl das Tandg gericht hat
er 1%; dass der. Angeklagte wegen der Ihm zus ı Provisionen ein eignes Interesse daran hatte, dass die Sacxkanse En einen Wechselkredit .ge-
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Strafausspruch lässt ler Ei
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‚Wenn das Landgericht, usti klag gten habe zu gleichen Te il e zu gem beträchtiib
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ich en Schaden der Sparkasse beigetragen, der B Beschwerde-Sr alle. Bedenk ven ünterdrückt
führer dadurch, dass « und unbekümmert mitgemacht habe, so ist diese tat-
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