Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951
BGH Urteil vom 28.06.1951 – 2 StR 329/51
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
£2 2329 0°0
_StR 329/51.
Im Namen des Volkes
Tn der Strasfsache gegen
den Bauunternehmer Mattnhiss S c r nn in Fu, geboren am WERE 1912 ir Lu (Vai) ,
wegen Betrugs
hat der 2.Strafsenat des Bundesgerichtshc# in der"Sitzung om l1.Februar 1952, an der teilgenommen haben:
Bundesrichter Dr.Kirchner als Vorsitzender,
Bundesrichter Dr.Dotterweich Bundesrichter Werner ' Bundesrichter Dr.Sauer Bundesrichter Dr.Zudwig
als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt Dr, u
als Vertreter der Bundesanwsltschaft, Justizangestellter
als Urkundsbeemter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannts
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Hannover vom 14.November 1950 wird
verworfen. - Der Angeklogte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. ’
Von Rechts wegen
- Kl
- 2.
Gründesz
Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich in zuei Fällen des Betruges schuldig gemacht, ist rechtlich bedenkenfrei. Die Revision, die die Verletzung sachlichen Rechts riigt, wendet sich ausdrücklich nur gegen die Verurteilung im ersten Falle. Was sie jedoch hierzu vorbringt, liegt ausschliesslich auf tatsächlichem Gebiet und ist deshalb für das Revisionsverfahren unbeachtlich.
Der Angeklagte hst den ersten Betrug im Jahre 1948 begangen und hierfür sechs Monate Gefängnis erhalten. Auf diese Tet kann § 2 in Verbindung mit § 4 des Straffreiheitsgesetzes vom 31.Dezember 1949 nur /.nwendung finden, wenn der zweite Betrug nach dem 15.September 1949 begangen ist. Das hat die Strafkammer nicht feststellen können. Es sind deshalb nicht alle Voraussetzungen nachgewiesen, von denen die Niederschlagung des Verfahrens im ersten Felle abhängk. Infolgedessen greift das Straffreiheitsgesets nicht ein (BGk Urt vom 28.Juni 1951 - 5 StR 63/51.-). j
Auch die Strafzumessungsgründe lassen keinen Rechtsirrtum zum Nechteil des Angeklagten erkemnen.
Dr .Kirchner Dr.Dotterweich Werner
Dr.Sauer Dr.Ludwig .