Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951

BGH Entscheidung vom 13.04.1951 – 2 StR 380/51

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

wer SERIE “R w ER en " DE PEN ya ss PER) . . Par RSS vn Fe ” BEN “ . - A DI | Ä 2305 036 HN Mi 2 Str 380/51 H

‘Im Namen des Volkes . ‘

in der Strafsache gegen den Cärtner und Reisenden Georg Kasyar - 7 uw »

geboren er ED 1506 in ip, orne Zosten \okn-

sitz, 2.2t. in der Haftanstalt in TB» wegen Betrugs i.«R.

kat der 2. Strafes onat des Bundesgzcerichtskofs in de? Sitzung vom 21. ptember 1951, an der teilgenomnen haben: " Senatspräsident Dr. Locricke, als Voraltzender, Bundesrichter Dr. Eirchner Bundsesrichter Dr. Dotterweich ‚sundesrichter Werner Bundssrichter Dr. Sauer els beisitzende Richter, i Erster Staatsanwalt Dr.-w> sle Vertreter der 3undesanueltscheft, Jurilzengestellter ED &ls Urküundsbeentver der Geschättseselle,. zür Lech erkannt: . -

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Trier vom 13. April 1951 .

1. im Sckuldausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte eines Vergehens der Unterschlagung schuldig ist, '

2. im Strafausspruch aufgehoben.

In diesem Umfange wird dio Sache zur nwen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Lenügericht zurückver-" wiesen. 3, Im übrigen wird die Revision verworfen. 2

Von liechts wegen

- van . ‘

Er

u gi; . 3

BE

-2- 8

Gründs: “g

...

PR

ee

srch Urteil des Landgerichts in Trier vom 15. April 1951 ist der Angeklagte "unter Freisprechung ° ‚im übrigen wegen Betrugs im Rückfall, ferner wegen Unterschlagung in zvrei Fällen zu insgesemt zwei Jahren - - und vier ifonaten Zuchthaus und zu einer Geldstrafe von 200 Tii, ersatzweise für je 20 Dü ein Tag Zuchthaus". ie verurteilt worder. Die Untersuchungshaft ist au? die Strafe angerechnet worden: nd

2m ho ws

TRIER

Die Revision ‘des Angeklagten, zulässigerweise auf . die Verurteilung wegen Unterschlagung in zwei Fällen beschränkt, riigt Verletzung des Verfahrensrechts und unrichtige Anwendung des sachlichen iechts.

Die Verfakrensrüge ist unzulässig, da die kevi-: sion keine den Kangel enthaltende Tatsachen angegeben het (§ 344 Abs 2 540).

Die Sachbeschwerde ist unbegründet. .

Rechtsirrtünlich ist alleröings die Ansicht. des Gerichts, dass der Angeklagte das Geld sich bereite zueisnete, indem er den Entschluss fasste, es für sich - ‚zu vervienden und zu dem vereinbarten Treffpunkt nicht hinzugehen.

es Wesen der Unterschlagung besteht darin, dass “ der fäter eine in seinem Gewahrsam befindliche fremde Sache " sich zueignet ". Hiezu reicht aber eine blosse Yandlung. im Willen des Gewahrsamsinhabers nicht aus. . Vielmehr muss der innere \/illensvorgang nach aussen hin sichtbar werden. Der Täter muss durch eine Hand-

. FE EEE . . i. AB EEE IT mE 4 ngEny . ı , BEE . “ =, wi Du Bar Ta si : z SeE ierak: PEEER N B an BL

lung den Wjiilen zum Ausäruck bringen, "den ‚Sigentüner von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinen eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 65, 147; 73, 254), a |

Nach den Festotellungen nat jedoch der Angeklagte seinen Entschluss der Zueignung dadurch erkennver gemacht und durchgeführt, dass er zu. dem . vereirbarten Treffen in Leipzig nicht kam. Aus den Urteilsgründen ist zu entnehmen, ‘dass er die Vereinbarung nicht eingehalten hat, un das Geld nicht herausgeben zu müssen, sondern für sich behalten und verwe ınden zu können. Die Strafkenmer ist auch ._ Hberzeugt, dass der Angeklagte äie Gelder Für sich behalten hat, da sie sein "Vorbring zen über den’ Ver-: iust des Geldes als eine "mä ärchenhafte zinlassung" engesehen und ihr Eeinen Giauber geschen!t hat. Das Vorbringen der Revision in dieser Richtung greift nur ‚in unzulässizer Yeise dia Bereiswürdigunf an. '

| PO 2

®

Anvgegen der Annahme des Lanäügerichts liegt, aber DE nur sin Vergehen der Unterschlagung vor. Der Ange-. klagte hatte nach der Umwechslung den Gesamtbetrag von 25.000 DM-Ost in Cewahrsam. Er hat sich diese = 2.2... Sumie durch die eine Handlung des ilichters scheinens . rn . zu der vereinbarten Zusanmenkunft. angeeignet." Ohne 77 Bedeutung ist es, dass die Summe sich aus zwei ver-Ha: . sohiedenen Eigentümern gehörenden Beträgen zu-

di Bar sonsetzie. a“ "

S . Das üUrteil war daher im Schuldaugspruch dahin

abzuändern, dass äer Angeklagte eines Vergehen® der Unterschlagung schuldig ist. In Strafausspruch War es aufzuheben, de diesen die Annahme von zwei Vergehen der Unterschlagung beeinflusst hat.

Dr. Koerieke, - Dr. Kirchner . , Dr. Dotterweich

Werner .. Dr. Sauer