Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951

BGH Entscheidung vom 05.04.1951 – 2 StR 203/51

2. Strafsenat

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2305 056

In Namen des Volkes

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In der Strafsache gegen

den Zaufnenn Euco T, REED , geb. er QED 1906 in i@, wohnhaft in ii, \n sp,

wegen Unzucht zwischen kännern

hat der 2. Straisenat des Bundesgerichtsho?s in der Sitzung von 3. Juli 1951, an der teilgenomsien haben:

venetsprXsident Dr. lioericke als Vorsitzender,

DBundesrichter Dr. Notterweich Bundesrichter Eenneka Bunderrichter Werner Bundesriehter Dr. Sauer

als beisitzende Richter, Erster Staatsennalt Dr.

als Vertreter der Bundesanwaltsckaft,

Justizangestellter I]

als Urkundsbesmter der Geschäftsstolle,

für Decht erkannt:

Auf die Revision der Staetsannaltscheft gegen das Urteil des Lendgserichts in Koblenz von 1. Februer 1951 wird die Sache zur Bildung einer Gesamtstrafe en des Lendgericht zurückverwiesen. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsnittsls zu tragen.

Von Rechts wegen

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gErinde:

Die Strefkemmer hat den Angeklagten wegen eines vor und veren einas nach den 15. Senter'ber 1949 begensenen fortsesetzten Verbrechens nach § 175 a 5tGB im ersten "elle zu zeun und im zuziten Falle zu echt lionaten Gefingnis verurteilt, von der Bildung einer Gesamtstrafe jedoch mit Fücksicht auf des Streifreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 abgesehen. kur dies rügt die Revision der Staatsenueltschaft, Sie I*t begründet.

Gemäss $ '74 StGB muss des Gericht auf eine Gesentstrafe erkennen, wenn der Täter durch mehrere selbständige Handlungen mehrere zeitige Freiheitestrefen verwirkt hat. Nas J streffreiheitsgesetz gestattet im vorliegenden Fall schon ' doskalb kein Abweichen von dieser zwingenden Vorschri?t, weil: es auf ihn Überheupt keine Anwendung findet. Der unbedingte Erlass nach § 2 Abs 1 aaO scheidet aus; denn die für die erste Tat zusgesvrochene Strafe geht Über sechs lionate Geftinmmis lLinaus. Einem bedingten Erlass nach § 2 Ahs 2 aaO sicht entgegen, dass der Angeklagte nach dem Stichtag eine neue Straftat begangen hat (Urteil des ECl vom 5. April 1951 - 3 StR 6551 -).

Die Sache ist deskalb zur Bildung ciner Gesststrefe

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zurückzuverveisen. | Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Oberbundesamalts. . + Nr. Loericke Dr. Dotterweich Henncka ‘ z Werner Dr Sauer j a Kart ’ “ u

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