Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1951

BGH Entscheidung vom 22.02.1951 – 1 StR 386/51

1. Strafsenat

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1 StR 386/51 2303 0°0

In jliamen des Volkes

In der Strafsuche gegen den Cirtnerzehil?en Konrad EEE zus CH, geboren arı EEE 1927 in EN

wegen .otzucht

het der 1. btrafsenat des Bundesgerichtshofs in der uitzung vom 18. Septerber 1951, an der teilgenommen nabens

Benatspräsident Kichter als Vorsitzender, Zunäesrichter Lr. Teeiz Bundesrichter uantel Bundesrichter Dr. Geier Bundesrichter (Cianzmenn als beisitzende Kichter, Cberstertzu:velt m als Vertreter der Bundesanvaltschalt, Justissekreir ERRB

als Urkundsbeamter der Geschäftsstclla., Zür Recht erkannt:

Die Nevision der Staatsanvwaltschartt gegen Gas Urteil des Landgerichts Türnberg-Fürth vom 22. Februar 1951 wird verworfen.

»ie Xosten des Rechtsmittels hat die Staatskasse zu tragen.

Von Reckis wegen

§ 2

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Dem angexiagien ist in dem äröffnungsbeschiuss zur Last gelegi, sich eines Verbreciens der „.otsucht nach § 17 ı7 £i63 schuldig gemacht zu haber. ur soll am Abend des le. Januer 195: die Arbeiterin 3runkilde SCEEEB a: den ieg zu inrer vohrung in TEE üurch Gevalt zur Tuiding des aussereheilcnen Beiuchla?s gerötigT napen.

Das Lendgericht net den Angekiagien Zruigesprocker, weil es den innerer Tatbestand der otsucht nicht als nachgewiesen eraci.seie.

vie \evision der Stastisanwalischart, üle sich Kiergegen wendet und üle Verletzung des sachlichen Hecnis rigt, ist unbegrürdes.

üs kann inr richt zugegeven weräe::, dass üle »treiismner rechssirrig zu noise arloräerunger an üls Gevrinkung der su »iner Soiiläsrmuch essrcionenden richterilcgen Üperseugung gesveilt nude. „ie üle Inteilsgründe zeigen, hat sie den Angeklagten nicht deskuib freigesprochen, weil sie die "abstrainie" dglic2xelt des Irrsums nicht ausschliessen konnte md eine "vor nleuand arzweilelpare"! GewissneitT ansirepie, sondern weil sie bei sorgfüitiger Prüfung wud abvägung der Beweisiatsschen des Falles rici:is Gie volie Sberzeugung von der Schuld des Angekiagien gevionnen hatte. Jie Feststellungen des Urteils sinä !n sicuh widersprucäasfrei. Dasjenige tatsächiiche Vorbringen der evis ionebezründung, das nicht aus dem ürteii erni-

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1951-02-22/1-str-386-51#rd_4

ncmnmen ist, „nuss unberiicksichtist bleiven. Es spricht nichts dafür, dass Cie Strafkammer, die eine Gewalierweräung susdricklicn Zeststeiit und äle Zinzclneiten der Cevaltanwendung beschreibt, üle Cioser IJeurteilung zugrunde lisgenden Tatsachen bei der Früfung des inneren latbsstandes nicht berücksichilg;t KEtie,. Die Würdigung der vsychologischen Wirkung, üle das Verhslien er SER zu? den anzeirurksnen Angelllagten gehabt hoben kenn, läcst nirgenäs einen VYerstoss gegen eligeneine Lrfalirungssätse erkennen. Der Schluss,

cie Äusserung des Angeklagten "Sei ruhig, sonst

hört Dich jemand" spreche Gafür, dass er nicht an

Gle ernstliche Absicht Ger SM ;ieupie, Iii?e nerbseizurvien, ist derkgosetzlich nickt unmöglich. „bensowerig ist der „Ardigrnug, Gle das Turhalten des Angeklagten hack Ger Det Ziiv die frage seiner vechulä gefunfer nat, ein Verstoss gegen Denlisosetze oder

die Lebenserfahrung zu entnehmen.

zie !levision war daher mit der (ostenlolge des 9 475 Abs 1 ir 1 £E%?0 zu verwerfen. „ie Antscneidung entspricht dem Artraxe des Überbundesarwelts. Richter Yr. Peeiz baintal Ir. Geier Glanzmar.n