Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen / 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes / 2026

Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.08.2026 – 1 AGH 23/24

1. Senat des Anwaltsgerichtshofes · ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0807.1AGH23.24.00

BerufsrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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G r ü n d e

Das vorliegende Verfahren 1 AGH 23/24 betrifft ein Akteneinsichtsgesuch des Klägers aus August 2021. Das Verfahren ist terminiert und nach derzeitigem Sach- und Streitstand entscheidungsreif.

Zwar begehrt der Kläger mit seiner Klagerweiterung ebenfalls Akteneinsicht, jedoch auf Grundlage eines anderen / weiteren Akteneinsichtsgesuchs sowie bezüglich konkreter Aktenbestandteile. Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung der Sachen ist daher nicht sachgerecht.