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# Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 07.08.2026 – 1 AGH 23/24

1. Senat des Anwaltsgerichtshofes  
ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0807.1AGH23.24.00

G r ü n d e

Das vorliegende Verfahren 1 AGH 23/24 betrifft ein Akteneinsichtsgesuch des Klägers aus August 2021. Das Verfahren ist terminiert und nach derzeitigem Sach- und Streitstand entscheidungsreif.

Zwar begehrt der Kläger mit seiner Klagerweiterung ebenfalls Akteneinsicht, jedoch auf Grundlage eines anderen / weiteren Akteneinsichtsgesuchs sowie bezüglich konkreter Aktenbestandteile. Eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung der Sachen ist daher nicht sachgerecht.

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Zitiervorschlag: Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 07.08.2026 – 1 AGH 23/24, ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0807.1AGH23.24.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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