Rechtsprechung / AG Velbert / Richter/in am Amtsgericht / 2025

AG Velbert Beschluss vom 30.06.2025 – 31 OWi 595/25 (b)

Richter/in am Amtsgericht · ECLI:DE:AGME4:2025:0630.31OWI595.25B.00

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Tenor§

Der Verwaltungsbehörde (Kreis Mettmann) wird aufgegeben, dem Betroffenen folgende Daten zur Verfügung zu stellen:

Gesamte Messreihe des Tattages

Die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-velbert/2025-06-30/31-owi-595-25-b#rd_2

Der Betroffene hat einen Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-velbert/2025-06-30/31-owi-595-25-b#rd_3

Bei dem Verfahren Poliscan FM 1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Um mit Einwendungen gehört zu werden, muss der Betroffene konkret zu Messfehlern vortragen. Dabei ist er darauf angewiesen, auch die Messdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-velbert/2025-06-30/31-owi-595-25-b#rd_4

Zu den Messdaten gehören auch die Daten der gesamten Messreihe. Zwar ist umstritten, ob hieraus überhaupt Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Messung gezogen werden können. Jedenfalls fordern regelmäßig auch Gerichtsgutachter die gesamte Messreihe an, sodass ihnen eine gewisse Relevanz nicht abgesprochen werden kann. Dem Betroffenen diese zu versagen, verstieße gegen sein Recht auf ein faires Verfahren.