Rechtsprechung / AG Soest / Zivilabteilung / 2013
AG Soest Urteil vom 18.12.2013 – 13 C 262/13
Zivilabteilung · ECLI:DE:AGSO1:2013:1218.13C262.13.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest vom 27.09.2013 wird verworfen.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.