Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest vom 27.09.2013 wird verworfen.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest vom 27.09.2013 wird verworfen.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.