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Amtsgericht Soest, Urteil vom 18.12.2013 – 13 C 262/13

Zivilabteilung

ECLI:DE:AGSO1:2013:1218.13C262.13.00

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Soest vom 27.09.2013 wird verworfen.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.