Rechtsprechung / AG Potsdam / 2015

AG Potsdam Beschluss vom 29.11.2015 – 50 UR II 485/15 (2)

ZivilrechtBrandenburgVolltext

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Tenor§

Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.

Gründe§

Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.