Tenor§
Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.
Gründe§
Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.
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Die Erinnerung vom 05.11.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 15.10.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat nach wie vor seine Vermögensverhältnisse nicht vollumfänglich dargelegt und glaubhaft gemacht.