Rechtsprechung / AG Oranienburg / 2015
AG Oranienburg Beschluss vom 30.07.2015 – 22 C 125/15
ZivilrechtBrandenburgVolltext
Tenor§
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.05.2015 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtssstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.