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# Amtsgericht Oranienburg, Beschluss vom 30.07.2015 – 22 C 125/15

## Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.05.2015 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtssstreits hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Oranienburg, Beschluss vom 30.07.2015 – 22 C 125/15

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-oranienburg/2015-07-30/22-c-125-15

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