Rechtsprechung / AG Minden / 2021

AG Minden Beschluss vom 22.12.2021 – 25 Ls-901 Js 61/20-136/20

ECLI:DE:AGMI1:2021:1222.25LS901JS61.20.13.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend ergänzt und berichtigt, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird.

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Minden, 22.12.2021Amtsgericht

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Dr. I.

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Richter am Amtsgericht