Rechtsprechung / AG Mannheim / 2013

AG Mannheim Beschluss vom 28.03.2013 – 653 M 372/13

ZivilrechtBaden-WürttembergVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 01.03.2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_1

Der Antrag ist unzulässig.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_2

Das Bundesministerium der Justiz hat am 23.08.2012 von der Ermächtigung in § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO Gebrauch gemacht, Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_3

Die Verordnung wurde am 31.08.2012 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40, S. 1822 veröffentlicht und ist am 01.September 2012 in Kraft getreten.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_4

Seit dem 01. März 2013 sind nach § 3 ZVFV i. V. m. § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO "die gemäß den §§ 1 und 2 eingeführten Formulare verbindlich zu nutzen."

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_5

Im Schriftsatz vom 25.03.2013 führt der Gläubigervertreter selbst aus, dass das "Machwerk" des Bundesministeriums der Justiz von ihm inhaltlich abgeändert wurde, weil seines Erachtens im amtlichen Formular Fehler enthalten seien, die von ihm korrigiert werden mussten.

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_6

Es handelt sich daher nicht mehr um das verbindlich zu nutzende amtliche Formular, sondern um einen -dem amtlichen Formular sehr ähnlich sehenden- eigenen Vordruck des Gläubigervertreters.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_7

Seit dem 01. März 2013 sind aber nach § 3 ZVFV i. V. m. § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO "die gemäß den §§ 1 und 2 eingeführten Formulare verbindlich zu nutzen".

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_8

Hiervon abweichende, selbst erstellte Vordrucke, sind damit unzulässig.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-mannheim/2013-03-28/653-m-372-13#rd_9

Der Antrag vom 01.03.2013 war daher zurückzuweisen.