Rechtsprechung / AG Leverkusen / Richterin am Amtsgericht / 2024

AG Leverkusen Urteil vom 21.11.2024 – 55 OWi-943 Js 92/24-197/24

Richterin am Amtsgericht · ECLI:DE:AGLEV:2024:1121.55OWI943JS92.24.1.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Die Betroffene wird wegen Missachtung der Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs wodurch es zum Unfall kam zu einer Geldbuße von 120,00 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§ 41 I i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKatV).

Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77b Abs. 1 OWiG abgesehen.

Tatbestandsnummer: 108607