Rechtsprechung / AG Köln / Abt. 615 / 2026

AG Köln Beschluss vom 01.07.2026 – 615 Ls 24/26

Abt. 615 · ECLI:DE:AGK:2026:0701.615LS24.26.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR an folgende Einrichtung: N. e.V., IBAN: N01.

Der Geldbetrag ist zahlbar spätestens bis zum 01.10.2026.

Die Erfüllung der Auflagen ist dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens nachzuweisen.