Rechtsprechung / AG Köln / Abteilung 710 / 2019

AG Köln Beschluss vom 15.01.2019 – 710 Ds 207/18

Abteilung 710 · ECLI:DE:AGK:2019:0115.710DS207.18.00

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Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 900,00 EUR an folgende Einrichtung:Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln, IBAN: DE00000000.

Der Geldbetrag ist zahlbar in 6 monatlichen Raten von 150,00 EUR. Die Ratenzahlung hat zu beginnen am 1. des Monats, der dem Datum dieses Beschlusses folgt.

Die Erfüllung der Auflagen ist dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens nachzuweisen.