Rechtsprechung / AG Gießen / 2024
AG Gießen Beschluss vom 23.12.2024 – 50 C 17/24
ECLI:DE:AGGIESS:2024:1223.50C17.24.00
ZivilrechtHessenVolltext
Tenor§
… der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 12.12.2024 wird zurückgewiesen.
Gründe§
Der Antrag ist bereits unzulässig, da es sich bei der hier streitgegenständlichen Frist nicht um eine prozessuale Notfrist im Sinne des § 233 ZPO oder eine andere dort genannte Frist handelt.