Rechtsprechung / AG Gelsenkirchen / 2011
AG Gelsenkirchen Beschluss vom 25.11.2011 – 14UR II 1977/11 BerH
ECLI:DE:AGGE1:2011:1125.14UR.II1977.11BER.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Den Antragstellern wird Beratungshilfe bewilligt.
Gründe§
2
Diese Angelegenheit betrifft die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der erfolgten Rückgabe der Mietwohnung.
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-gelsenkirchen/2011-11-25/14ur-ii-1977-11-berh#rd_1
Die früher im Rahmen der Beratungshilfe geltend gemachten Angelegenheiten betrafen zwar allesamt das Mietverhältnis, hatten aber zeitlich zurückliegende und andersartige Angelegenheiten zum Gegenstand.
4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-gelsenkirchen/2011-11-25/14ur-ii-1977-11-berh#rd_2
Allein das Mietverhältnis mit seinen zahlreichen Komplikationen kann nicht die Klammer sein, die alle diese - auch zeitlich abgegrenzten - Streitigkeiten zu einer einzigen Angelegenheit macht.