nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.11.2011 – 14UR II 1977/11 BerH

ECLI:DE:AGGE1:2011:1125.14UR.II1977.11BER.00

## Tenor

Den Antragstellern wird Beratungshilfe bewilligt.

## Gründe

**Rn. 2**

Diese Angelegenheit betrifft die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der erfolgten Rückgabe der Mietwohnung.

**Rn. 3**

Die früher im Rahmen der Beratungshilfe geltend gemachten Angelegenheiten betrafen zwar allesamt das Mietverhältnis, hatten aber zeitlich zurückliegende und andersartige Angelegenheiten zum Gegenstand.

**Rn. 4**

Allein das Mietverhältnis mit seinen zahlreichen Komplikationen kann nicht die Klammer sein, die alle diese - auch zeitlich abgegrenzten - Streitigkeiten zu einer einzigen Angelegenheit macht.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.11.2011 – 14UR II 1977/11 BerH, ECLI:DE:AGGE1:2011:1125.14UR.II1977.11BER.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-gelsenkirchen/2011-11-25/14ur-ii-1977-11-berh

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
