Rechtsprechung / AG Essen / 55 / 2019

AG Essen Urteil vom 17.01.2019 – 55 OWi 648/18

55 · ECLI:DE:AGE1:2019:0117.55OWI648.18.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenFachanwälte für Strafrecht findenVolltext

Als PDF speichern

Tenor§

Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Benutzens eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 55,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 23 Abs. 1 a, 49 StVO, 246.1 BKatV).

Tatbestandsnummer: 123624

ohne Gründe