Rechtsprechung / AG Düsseldorf / 2022

AG Düsseldorf Beschluss vom 26.01.2022 – 115 Ds 141 Js 3066/20 - 88/21

ECLI:DE:AGD:2022:0126.115DS141JS3066.20.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

In der Strafsache

gegen              H,

wegen Betrug

Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.

1

Die endgültige Einstellung wird von der Erfüllung folgender Auflagen abhängig gemacht:

2

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 5.000,00 € an die Staatskasse: Amtsgericht Düsseldorf –Zahlstelle- IBAN: […] innerhalb eines Monats.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-duesseldorf/2022-01-26/115-ds-141-js-3066-20-88-21#rd_1

Erfolgt keine oder nur eine teilweise oder keine fristgerechte Erfüllung der Auflagen, so wird das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall würden bereits erbrachte Leistungen ohne Anrechnung verfallen.

4

Düsseldorf, 26.01.2022

5

S

6

Richter am Amtsgericht