Rechtsprechung / AG Bonn / 210 / 2026

AG Bonn Anerkenntnisurteil vom 19.06.2026 – 210 C 85/25

210 · ECLI:DE:AGBN:2026:0619.210C85.25.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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In dem Rechtsstreit

pp.

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 19.06.2026 durch die Richterin am Amtsgericht F

für Recht erkannt:

Der in der Eigentümerversammlung vom 27.11.2025 zum Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss (die Eigentumseinheit 13 wird zum Rückbau des Balkonkraftwerk oder Umbau, der zu keiner Verschattung des darunterliegenden Balkons führt, verpflichtet) wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.