Rechtsprechung / AG Bochum / 2011

AG Bochum Beschluss vom 15.07.2011 – 80 IN 137/07

ECLI:DE:AGBO:2011:0715.80IN137.07.00

InsolvenzrechtNordrhein-WestfalenInsolvenzrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters berichtigend wie folgt festgesetzt:

Vergütung

14.655,64 EUR

Auslagen

4 516,69 EUR

Zwischensumme

19.172,32 EUR

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

3.642,74 EUR

Endbetrag

22.815,07 EUR

Die Vergütung kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

2

G r ü n d e

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2011-07-15/80-in-137-07#rd_1

Bei Eintragung der Daten in das Fachsystem ist ein Fehler aufgetreten. Wie sich aus den Beschlussgründen und den Berechnungsformularen ergibt, sollte die Vergütung abweichend zu der bisherigen Tenorierung festgesetzt werden.

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Bochum, 15.07.2010

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Amtsgericht