Rechtsprechung / AG Bochum / 2011
AG Bochum Beschluss vom 15.07.2011 – 80 IN 137/07
ECLI:DE:AGBO:2011:0715.80IN137.07.00
InsolvenzrechtNordrhein-WestfalenInsolvenzrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters berichtigend wie folgt festgesetzt:
Vergütung
14.655,64 EUR
Auslagen
4 516,69 EUR
Zwischensumme
19.172,32 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
3.642,74 EUR
Endbetrag
22.815,07 EUR
Die Vergütung kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
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G r ü n d e
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bochum/2011-07-15/80-in-137-07#rd_1
Bei Eintragung der Daten in das Fachsystem ist ein Fehler aufgetreten. Wie sich aus den Beschlussgründen und den Berechnungsformularen ergibt, sollte die Vergütung abweichend zu der bisherigen Tenorierung festgesetzt werden.
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Bochum, 15.07.2010
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Amtsgericht