Rechtsprechung / AG Bergisch Gladbach / Abt. 4 / 2022
AG Bergisch Gladbach Beschluss vom 27.04.2022 – 4 XVII 40/92
Abt. 4 · ECLI:DE:AGGL1:2022:0427.4XVII40.92.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Die Erinnerung der Betreuerin xxx vom 15.04.2022 gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2022 wird zurückgewiesen.
Gründe§
Die zuständige Abteilungsrichterin schließt sich der von der Rechtspflegerin in ihrem Nichtabhilfebeschluss zitierten neueren Rechtsprechung des OLG Nürnberg und des OLG Celle an, wonach für die Bemessung der Jahresgebühr nach KV Nr. 11101 GNotKG auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen ist, das dieser im Wege eines sogenannten Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird gegen diesen Beschluss die weitere Beschwerde zugelassen.