nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Bergisch Gladbach, Beschluss vom 27.04.2022 – 4 XVII 40/92

Abt. 4  
ECLI:DE:AGGL1:2022:0427.4XVII40.92.00

## Tenor

Die Erinnerung der Betreuerin xxx vom 15.04.2022 gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2022 wird zurückgewiesen.

## Gründe

Die zuständige Abteilungsrichterin schließt sich der von der Rechtspflegerin in ihrem Nichtabhilfebeschluss zitierten neueren Rechtsprechung des OLG Nürnberg und des OLG Celle an, wonach für die Bemessung der Jahresgebühr nach KV Nr. 11101 GNotKG auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen ist, das dieser im Wege eines sogenannten Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird gegen diesen Beschluss die weitere Beschwerde zugelassen.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Bergisch Gladbach, Beschluss vom 27.04.2022 – 4 XVII 40/92, ECLI:DE:AGGL1:2022:0427.4XVII40.92.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bergisch-gladbach/2022-04-27/4-xvii-40-92

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
