Rechtsprechung / AG Aschersleben / 2016
AG Aschersleben Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1356219-07-B
ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A
ZivilrechtSachsen-AnhaltVolltext
Tenor§
In dem Mahnverfahren
gegen
…
wird der Beschluss vom 27.04.2016 aufgehoben.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aschersleben/2016-05-31/16-1356219-07-b#rd_1
Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadensposition geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-aschersleben/2016-05-31/16-1356219-07-b#rd_2
Dies ist im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.