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# Amtsgericht Aschersleben, Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1356219-07-B

ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A

## Tenor

In dem Mahnverfahren

gegen

…

wird der Beschluss vom 27.04.2016 aufgehoben.

## Gründe

**Rn. 1**

Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadensposition geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.

**Rn. 2**

Dies ist im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Aschersleben, Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1356219-07-B, ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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