Gesetze / Landesrecht Hessen / 89-33

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz – BodSchZustV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 1, vom 03.01.2008, verkündet am 14.01.2008 · Stand: 16.05.2020 · letzte Änderung: Gesetz vom 07.05.2020

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeit der unteren Bodenschutzbehörde
  2. § 2 Übergeordnete Aufgaben
  3. § 3 Übergangsvorschrift
  4. § 4 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.