Gesetze / Landesrecht Hessen / BodSchZustV
BodSchZustV§ 4 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 1 · Stand: 16.05.2020
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.