Gesetze / Landesrecht Hessen / 86-39

Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 3, vom 18.02.2008, verkündet am 06.03.2008 · Stand: 28.11.2012 · letzte Änderung: Verordnung vom 20.11.2012

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.