Gesetze / Landesrecht Hessen / 86-39
Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 3, vom 18.02.2008, verkündet am 06.03.2008 · Stand: 28.11.2012 · letzte Änderung: Verordnung vom 20.11.2012
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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18.02.2008 Verkündung
Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und zur Bestimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle
GVBl. 2008 Nr. 3, S. 27
verkündet am: 06.03.2008
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20.11.2012 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 417 (Artikel 17)
in Kraft: 28.11.2012
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.