Gesetze / Landesrecht Hessen / 86-39
§ 3
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 3 · Stand: 28.11.2012
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.