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HAGFlurbG

§ 7 Aufgabe und Mitglieder der Spruchstelle für Flurbereinigung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 20 · Stand: 14.02.2018

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder den Flurbereinigungsplan entscheidet die bei der oberen Flurbereinigungsbehörde eingerichtete Spruchstelle für Flurbereinigung. Die Spruchstelle für Flurbereinigung besteht aus einem vorsitzenden, einem ersten stellvertretend vorsitzenden, einem zweiten stellvertretend vorsitzenden Mitglied und bis zu zwölf ehrenamtlich beisitzenden Mitgliedern. Sie entscheidet mit dem vorsitzenden Mitglied und zwei ehrenamtlich beisitzenden Mitgliedern, die von dem vorsitzenden Mitglied bestimmt werden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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