Gesetze / Landesrecht Hessen / LuFSvV
LuFSvV§ 19 Zuständige Behörde
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 51 · Stand: 23.12.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.