Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-285

§ 11 Abschlussbezeichnung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 12 · Stand: 28.12.2021

Aufgrund einer bestandenen Abschlussprüfung in einem akkreditierten Bachelorstudiengang verleiht die Berufsakademie die Abschlussbezeichnung „Bachelor“. Dieser Abschluss ist hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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