Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-285
§ 11 Abschlussbezeichnung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 12 · Stand: 28.12.2021
Aufgrund einer bestandenen Abschlussprüfung in einem akkreditierten Bachelorstudiengang verleiht die Berufsakademie die Abschlussbezeichnung „Bachelor“. Dieser Abschluss ist hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.