Gesetze / Landesrecht Hessen / 61-57

Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2006 Nr. 17, vom 25.09.2006, verkündet am 28.09.2006 · Stand: 19.09.2019 · letzte Änderung: Gesetz vom 09.09.2019

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zulassung von Kraftfahrzeugen
  2. § 2 Rückstandsüberprüfung
  3. § 3 Rückstandsregister
  4. § 4 Bagatellgrenze
  5. § 5 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.