Gesetze / Landesrecht Hessen / 54-58

Verordnung über Gebühren für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 25, vom 16.10.2015, verkündet am 17.11.2015 · Stand: 12.11.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 30.09.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Bearbeitungsgebühr, Gebühr für die Zusage
  2. § 2 Verwaltungsgebühr
  3. § 3 Aufhebung bisherigen Rechts
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.