Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-78

Verordnung zur Bestimmung der Höchstbeträge nach § 3 Abs. 1 und 2 des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes (Höchstbetragsverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 5, vom 15.03.2016, verkündet am 01.04.2016 · Stand: 01.12.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 22.11.2021

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.