Gesetze / Landesrecht Hessen / Höchstbetragsverordnung
Höchstbetragsverordnung§ 4
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 5 · Stand: 01.12.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.