Gesetze / Landesrecht Hessen / 360-27

Verordnung über das Mindestentgelt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Baugewerbe (Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung – BauMindEntgV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2026 Nr. 61, vom 11.09.2026, verkündet am 22.09.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2033 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Regelungszweck
  2. § 2 Anwendungsbereich
  3. § 3 Mindestentgelt
  4. § 4 Übergangsbestimmung
  5. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  6. Anlage (zu § 3 Abs. 1 Satz 2)

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.