Gesetze / Landesrecht Hessen / 360-23

Verordnung über den Beirat zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanter Bestandteile

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 23, vom 29.09.2015, verkündet am 16.10.2015 · Stand: 19.09.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 07.09.2020

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zusammensetzung, Amtsperiode, Bestellung
  2. § 2 Geschäftsstelle und Geschäftsordnung
  3. § 3 Verfahren und Beschlussfassung
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.