Gesetze / Landesrecht Hessen / 360-23
Verordnung über den Beirat zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanter Bestandteile
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 23, vom 29.09.2015, verkündet am 16.10.2015 · Stand: 19.09.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 07.09.2020
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zusammensetzung, Amtsperiode, Bestellung
- § 2 Geschäftsstelle und Geschäftsordnung
- § 3 Verfahren und Beschlussfassung
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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29.09.2015 Verkündung
Verordnung über den Beirat zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanter Bestandteile
GVBl. 2015 Nr. 23, S. 380
verkündet am: 16.10.2015
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07.09.2020 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen und deren entgeltrelevanter Bestandteile
GVBl. 2020 Nr. 47, S. 586 (Artikel 1)
in Kraft: 19.09.2020
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.