Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-75
Verordnung zur Umwandlung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UK-UmwVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 28, vom 01.12.2005, verkündet am 07.12.2005
Inhaltsübersicht
- § 1 Formwechsel des Universitätsklinikums Gießen und Marburg
- § 2 Folgen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende
- § 3 Anmeldung und Bekanntmachung des Formwechsels
- § 4 In-Kraft-Treten
Fundstellen
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01.12.2005 Verkündung
Verordnung zur Umwandlung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UK-UmwVO)
GVBl. 2005 Nr. 28, S. 792
verkündet am: 07.12.2005
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.