Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-98

Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Approbationsordnung für Ärzte, der Approbationsordnung für Zahnärzte, der Approbationsordnung für Apotheker, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Approbationszuständigkeitsverordnung – ApproZustV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 14, vom 11.08.2014, verkündet am 27.08.2014 · Stand: 01.01.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 16.12.2022

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zuständigkeiten
  2. § 2 Aufhebung bisherigen Rechts
  3. § 3 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.