Gesetze / Landesrecht Hessen / ApproZustV
ApproZustV§ 3 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 14 · Stand: 01.01.2023
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.