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PflSchulFinanzG

Dritter Teil
Kosten der Sprachförderung

§ 5 Höhe und Umfang

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2020 Nr. 36 · Stand: 01.01.2023

Tritt nach seinem Wortlaut am 31.12.2026 außer Kraft.

(1) Die Stundenpauschale für die Sprachförderung beträgt 2,94 Euro je Schülerin oder Schüler, für die oder den die Schulleitung einen entsprechenden Sprachförderbedarf festgestellt hat. Sie wird je Schülerin oder Schüler für höchstens 160 Stunden pro Ausbildungsjahr gewährt.

(2) Durch Rechtsverordnung kann die Stundenpauschale der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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